Die Gemeinde Mötzingen wurde im Jahr 2007 mit der Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.
Die Dauer des Sanierungsprogramms ist auf 9 Jahre angelegt und läuft vom 01.01.2007 bis 31.12.2015. Zur Vorbereitung und Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Förderrahmen von 1.166.667 EUR anerkannt. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg beträgt 60 % des Förderrahmens. Dies entspricht einem Zuwendungsbetrag von 700.000 EUR. Der Eigenanteil der Gemeinde Mötzingen an den Erneuerungsmaßnahmen beträgt demnach 466.667 EUR.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" können durch die Gemeinde auch private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. Für die Förderung von privaten Maßnahmen wurden durch den Gemeinderat entsprechende Fördergrundsätze beschlossen.
Fördergrundsätze für private Sanierungsmaßnahmen (86.56 KB)
Sanierungsgebiet "Ortskern II" (212.33 KB)