Unter dem Wort „Gemeinde “ versteht man einen Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern in einem bestimmten Gebiet, doch eine Gemeinde ist vielmehr als ein Teil unseres Staates.
Die Verwaltung der Gemeinde beruht auf dem Prinzip der „kommunalen Selbstverwaltung“.
Nun stellt sich uns die Frage: Was können wir unter diesem Begriff verstehen?
Hinter dem Begriff steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich gestalten sollen. Hierzu zählt neben der Aufgabenerfüllung auch jegliche Art von bürgerschaftlichen Engagement.
Trotz der kommunalen Selbstverwaltung hat eine Gemeinde zunächst die gesetzlichen Schranken, angefangen von der EU-Gesetzgebung bis zur Landesgesetzgebung, einzuhalten.
Die Gemeinde hat ihre Aufgaben auf zwei verschiedene Arten zu erfüllen: Zum einen gibt es „Freiwillige Aufgaben“ und zum anderen „Pflichtaufgaben“.
Freiwillige Aufgaben machen das Leben der Bürger angenehmer, schöner oder vielfältiger.
Freiwillige Aufgaben sind z.B. die Errichtung von Hallenbädern, Museen, Spielplätzen, aber auch die Bereitstellung eines Jugendraumes.
Sie sind jedoch keine unbedingt notwenige Aufgaben. Die Gemeinde kann selbst entscheiden, ob sie freiwillige Aufgaben ausübt oder nicht -im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben.
Hier wird der Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben, ob sie diese Aufgaben zu erledigen hat oder nicht.
Unter den Pflichtaufgaben gibt es ebenso zwei verschiedene Arten der Aufgabenerfüllung:
1. Weisungsfreie Pflichtaufgaben (das Gesetz schreibt vor, ob man es machen muss, jedoch sagt nicht wie.) Beispiele hierfür sind der Kindergarten, die Schulen, die Feuerwehr oder auch die Straßenreinigung.
2. Weisungsgebundene Pflichtaufgaben (das Gesetz schreibt vor, ob man es machen muss und wie.) Beispiele hierfür sind Wahlen, das Standesamt, das Pass- und das Personalwesen.
Mit dem ständigen Wandel der Gesellschaft verändern sich auch die Aufgaben der Kommunen. Insbesondere die Bereiche Bildung und Betreuung, Sozial- und Gesundheitswesen und der Umweltschutz. All diese Aufgaben unterlagen in den letzten Jahren einem enormen Wandel.
Damit die Gemeinde all diese Aufgaben erfüllen kann, gehört auch zur kommunalen Selbstverwaltung ein eigenes Budgetrecht.
Die Gemeinde erstellt daher zur Planung ihrer finanziellen Mittel einen Haushaltsplan.
Dieser ermöglicht einen genauen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben in einer Gemeinde.
Gegliedert ist der Haushaltsplan in einen Verwaltungshaushalt (= laufende Einnahmen und Ausgaben) und in einen Vermögenshaushalt (=investive Maßnahmen).
Damit die Gemeinde wirtschaften kann, benötigt sie finanzielle Mittel. Diese erhält sie sich durch folgende Einnahmebeschaffungsmaßnahmen:
1. Sonstige Einnahmen: dies sind zunächst privatrechtliche Einnahmen (z.B. Vermögenserträge und –erlöse oder Spenden), sowie öffentlich-rechtliche Einnahmen (z.B. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, Zuweisungen vom Land usw. )
Soweit diese nicht ausreichen:
Autorin: Lena Widenmaier (Auszubildene im gehobenen Verwaltungsdienst)
2. Leistungsentgelte: zum einen laufende Einnahmen wie Verwaltungsgebühren oder Benutzungsgebühren
Soweit diese nicht ausreichen:
3. Steuern, erhoben von der Gemeinde: (z.B. Zweitwohnungssteuer)
Soweit diese nicht ausreichen:
4. Kredite: ist die letzte und ungünstigste Finanzierungsmöglichkeit
Dieser große Umfang an benötigten Geldern ist für eine Gemeinde unverzichtbar, um seinen Bürgern eine gut funktionierende Gemeinde bieten und die vorher aufgezählten Aufgaben bewältigen zu können.