Gemeinde Mötzingen – "Wir kümmern uns"

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Das aktuelle Datum: Sonntag, 05. September 2010

Virtuelle Poststelle

Bitte beachten:

E-Mails, die über das Internet versandt werden, sind sehr unsicher und können von fremden Personen gelesen, abgefangen und verändert werden. Personenbezogene oder vertrauliche Informationen in E-Mails sollten daher nach Möglichkeit nicht ungesichert übertragen werden.

Zum Schutz Ihrer Daten bieten wir Ihnen eine Möglichkeit zur sicheren, rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Gemeinde Mötzingen in Form der virtuellen Poststelle.

Am Beginn der Virtuellen Poststelle (VPS) erscheint ein Webportal, das für alle Bürger offensteht. Sie können die VPS der Gemeinde Mötzingen auch ohne digitale Signatur nutzen. Eine rechtsverbindliche Kommunikation (z.B. im Falle von Widersprüchen) ist allerdings erst mit Ihrer qualifizierten digitalen Signatur möglich.   Dieses Postfach ist zunächst offen für alle Anfragen an die Gemeinde bis auf die folgenden Ausnahmen. 

Angebote

Angebote auf Ausschreibungen sind in Papierform bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Um den Service der virtuellen Poststelle zu nutzen, wird eine Anmeldung unter Angabe Ihrer persönlichen Daten empfohlen. Alle Nachrichten und Anlagen können dann gesichert übertragen werden. Nach der Anmeldung steht Ihnen ein eigenes Postfach zur Verfügung.

Bei den Anlagen werden nur Dokumente im üblichen Format angenommen. Eine Anlage darf max. 5 Megabyte (MB) betragen. Komprimierte Daten im Zip-Format sind möglich.

Beachten Sie, dass die Gemeinde Mötzingen im normalen E-Mail Verkehr eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails verwendet (Spam-Filter). Es kann daher vorkommen, dass Ihre E-Mail auf Grund bestimmter Merkmale fälschlicherweise abgewiesen wird.

Die Nutzung der virtuellen Poststelle sowie die Anmeldung sind kostenlos.

Zur virtuellen Poststelle der Gemeinde Mötzingen gelangen Sie über folgenden Link (Weiterleitung auf einen Server der Datenzentrale Baden-Württemberg):
https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/moetzingen/virtuelle_poststelle/pool/vpsweb/anfrage-vpsweb/index

 

Rechtliche Hinweise:

Erklärung zur Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden - Württemberg (LVwVfG):

Für elektronischen Schriftverkehr mit der Gemeinde Mötzingen ist mit der virtuellen Poststelle ein Zugang im Sinne von § 3a LVwVfG eröffnet. Für andere elektronische Dokumente an die Gemeinde Mötzingen, auch solche die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen und mit normalen E-Mail Verkehr verschickt werden, ist ein Zugang nicht eröffnet.  


 

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