Ortskernsanierung: Gemeinde Mötzingen

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Frühling in Mötzingen
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INFORMATION ZUR SANIERUNGSMAßNAHME „ORTSKERN III“

Bekanntmachung

1. Allgemeine Informationen

Nach der Erstellung und dem Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts | Mötzingen 2040 und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | Ortskern III hat die Gemeinde Mötzingen im Herbst 2025 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortskern III“ gestellt, welcher im Februar 2026 positiv beschieden wurde.

Zur Vorbereitung der Sanierung muss die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß 138 Abs. 1 BauGB im Bereich „Ortskern III“ durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag unter anderem folgende Ziele aufgeführt:

  • Neuordnung von Flächen und Aufwertung der Gebäudesubstanz zur Schaffung von Wohnraum und Modernisierung öffentlicher Gebäude
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Stärkung der Ortsmitte als attraktiven öffentlichen Raum

Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ durch Satzung begonnen werden.

2. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen hat in seiner Sitzung am 24. März 2026 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung vom Februar 2025 im Maßstab 1: 2.500 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern III“ die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Wesentliche Aufgabe der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren und die Bürgerschaft frühzeitig einzubeziehen.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VU finden die § 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Mötzingen, Schloßgartenstraße 1, 71159 Mötzingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren ist der auf der Internetseite der Gemeinde Mötzingen www.moetzingen.de/bildung-leben-wohnen/ortskernsanierung eingestellt.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.

3. Befragung

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich Ende April versandt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Krampfert (laura.krampfert(@)reschl-stadtentwicklung.de) 0711-220041-12, für Rückfragen zur Verfügung.

Mötzingen, 31. März 2026

gez. Benjamin Finis
Bürgermeister

Einsicht Lageplan Ortskern III

INFORMATION ZUR SANIERUNGSMAßNAHME „ORTSKERN II“

Als Gemeinschaftsaufgabe ist die Städtebauförderung seit mehr als 50 Jahren eine zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Die Gemeinde Mötzingen ist eine der fast 4.000 Kommunen bundesweit, die von den Programmen der Städtebauförderung profitieren.

Die Städtebauförderung hat das Bild unterschiedlichster Kommunen in den vergangenen Jahren entscheidend mitgeprägt. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen wird am jährlichen Tag der Städtebauförderung auch 2022 mit den vielen Menschen, die davon täglich profitieren, am bundesweiten Aktionstag gefeiert!

Daher werden zum diesjährigen Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 Veranstaltungen in zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland durchgeführt – auch digitale Formate kommen dabei zum Einsatz. An diesem Tag erhalten Sie als Bürgerin oder Bürger die Möglichkeit, Einblicke über die vielfältigen Projekte und bisherigen Ergebnisse der Städtebauförderung in ihrer Gemeinde Mötzingen zu erhalten. Die Gemeinde erhält seit dem Jahr 2007 Mittel aus dem Landessanierungsprogramm für die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“.

Nähere Informationen zur Städtebauförderung sowie zu beispielhaften kommunalen Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ können Sie ab sofort einsehen unter der – gemeinsam mit unserem Sanierungsbetreuer, der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) – eingerichteten Seite:

https://www.stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de/node/7491#uip-1

Erfahren Sie im digitalen Ortsrundgang mehr über die abgeschlossenen Maßnahmen zur Erneuerung der Ortsmitte und der Innenentwicklung, wie dem Rathausplatz, die Modernisierung der Gemeindehalle oder die Gestaltung der Burggärten und des Lamm-Areals.

Ebenfalls finden Sie Neuigkeiten zum Bau des Betreuungszentrums sowie der Erneuerung der umliegenden öffentlichen Bereiche, die noch im Jahr 2022 fertiggestellt werden. Im Betreuungszentrum entstehen seniorengerechte Wohnungen, Pflegeappartements, Räume für eine ambulante Pflegewohngruppe sowie Möglichkeiten für Tagespflegeangebote und einen Gemeinschaftsraum mit Essensraum. Zudem entstehen verschiedene Praxisräume und ein Büro für das Bürger-Netzwerk.

Sobald es möglich ist, sollen die Räumlichkeiten besichtigt werden können.

Wir laden Sie herzlich auf die Projektseite zum Sanierungsgebiet ein.

Schauen Sie vorbei!