Erläuterungen und Fachinformationen zu den Bodenrichtwertkarten des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu zum Stichtag 01.01.2025
Am 25.06.2025 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu die gemeinsame
Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2025 gemäß § 196 Abs. 1 BauGB sowie die Dritte
Wertfortschreibung der Bodenrichtwerte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt zum Stichtag
01.01.2022 (LGrStG vom 04.11.2020) für die Gemeinden Bondorf, Gäufelden, Gärtringen, Deckenpfronn,
Herrenberg, Jettingen, Mötzingen und Nufringen beschlossen. Sie wurden aus Kaufpreisen unbebauter
und bebauter Grundstücke, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehandelt wurden, sowie nach der
Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt ermittelt. Im Gegensatz zu der zum Stichtag 01.01.2022 erstellten
Bodenrichtwertkarte zum steuerlichen Hauptfeststellungszeitpunkt, welche die Basis für die
Grundsteuererhebung ab 2025 darstellt, hat die neue Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2025
keine Auswirkungen auf die Grundsteuer. Sie dient primär dazu den Immobilienmarkt für die
Allgemeinheit transparent zu machen bzw. ist als Hilfsmittel für die Wertermittlung zu verstehen.
Hier kann die Bodenrichtwertkarte für die Gemarkung Mötzingen eingesehen werden
Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu
Die Gemeinden Mötzingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gärtringen, Jettingen und Nufringen haben mit der Stadt Herrenberg am 26./30.03.2020 bzw. 01.04.2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle in der Stadt Herrenberg getroffen. Diese Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Oberes Gäu unter Leitung von Tobias Eckel befindet sich in der Seeländerplatz 4 in 71083 Herrenberg. Anfragen bezüglich Gutachten sind an die Geschäftsstelle zu richten. Erreichbar ist diese unter Telefonnummer: 07032 924-286 und per E-Mail.
Informationen über die Beantragung von Verkehrswertgutachten bzw. Gutachtergebühren sind hier.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2023
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31.12.2020 und Plattform BORIS-BW
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 31.12.2020 und die Sachwertfaktoren wurden im Oktober 2021 von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Dort sind für jede Gemarkung im Gäu zwei PDF Dateien erstellt. Einmal die komplette Gemarkung und der Ortskern als Ausschnitt in einem größerem Maßstab.
Über den nachfolgenden Link gelangt man über die landesweite Platzform BORIS-BW. Auf dieser Plattform werden die Bodenrichtwerte digital veröffentlicht: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=moetzingen
Bodenrichtwerte 2019
Art der baulichen Nutzung / Gebiet
Zone A
Durchschnittswert für baureifes Land *: 220 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: --
Zone B
Durchschnittswert für baureifes Land *: 70 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 10 €
übrige Fläche, sofern Wohnnutzung überwiegt
(hier existiert jedoch eine sehr große Spanne im Bodenrichtwert):
Durchschnittswert für baureifes Land *: 280 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 25 €
Erläuterungen:
* Baureifes Land im Sinne dieser Einteilung sind erschließungsbeitragsfreies Bauland und Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind (=voll erschlossen, sofort bebaubar).
** Rohbauland sind nicht ausreichend erschlossene und erschließungsbeitragspflichtige Flächen, die
1. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder
2. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
3. die in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne von §30 BauGB aufzustellen.
*** Bauerwartungsland sind Flächen
1. die in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind oder
2. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
