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Allgemeines

Allgemeines und aktuelles zum Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Mötzingen. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

 

Der Gemeinderat in Mötzingen setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 Mitgliedern, den Gemeinderäten, zusammen. Am 09. Juni 2024 fanden die Kommunalwahlen statt. Gewählt wurden in Mötzingen 12 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für die Legislaturperiode 2024 bis 2029.

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat sich der Gemeinderat am 19.11.2019 eine Geschäftsordnung (PDF-Datei) gegeben.

 

Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Der Gemeinderat tagt in der Regel einmal pro Monat dienstags im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen.

In regelmäßigen Abständen wird ein Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ anberaumt. In dieser Bürgerfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Mötzingen Fragen an den Bürgermeister richten.

Sobald zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen wurde, können Sie die Tagesordnung einsehen.

http://www.moetzingen.de//gemeinde-politik/gemeinderat/allgemeines