Verkehrsschau am 22.07.2024
icon.crdate02.10.2024
Am 22. Juli 2024 fand in unserer Gemeinde eine Verkehrsschau statt, an der Vertreter des Landratsamts, der Verkehrspolizei und der Gemeindeverwaltung
Am 22. Juli 2024 fand in unserer Gemeinde eine Verkehrsschau statt, an der Vertreter des Landratsamts, der Verkehrspolizei und der Gemeindeverwaltung teilnahmen. Ziel dieses Termins ist es, kritische Stellen im Verkehrsnetz zu identifizieren, gemeinsam zu begutachten und deren Sicherheits- sowie Verkehrsflussprobleme zu bewerten. Hierbei werden vor allem Anregungen aus der Bevölkerung, die an die Verwaltung herangetragen wurden, besprochen und begutachtet.
Nachfolgend aufgeführt sind die Ergebnisse, die verkehrsrechtlich angeordnet wurden, oder Empfehlung, die die Gemeindeverwaltung erhalten hat.
- Wegweiser Lindenhof
Aufgrund des überregionalen Interesses wird der Aufstellung eines Wegweisers ausnahmsweise zugestimmt, sofern die Kosten durch die Betroffenen übernommen werden. - Fußgängerüberweg Kreuzungsbereich Iselshauser Straße/Nagolder Straße
Fußgängerüberwege dürfen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt nicht angelegt werden. Da es sich beim vorliegenden Fall bei der Iselshauser Straße um eine abknickende Vorfahrtsstraße handelt, ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs nicht zulässig. - Parkplatz Schulhof – Einbahnstraße
Es wird als sinnvoll erachtet, das Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) auf Höhe der Parkplatzausfahrt aus dem Schulhof zu wiederholen, um ausparkende Fahrzeuglenker daran zu erinnern, dass eine Ausfahrt nur in Richtung „Im tiefen Gäßle“ erlaubt ist. Die Beschilderung wurde entsprechend angeordnet. - Busverkehr aus der Brühlstraße in die Bondorfer Straße
Linienbusse überfahren bei Ausfahrt aus der Brühlstraße in die Bondorfer Straße aufgrund der unzureichenden Schleppkurve den Gehweg. Aus diesem Grund muss das Parken auf der gegenüberliegenden Seite unterbunden werden. Als geeignetes Mittel kann nur ein absolutes Halteverbot in Betracht gezogen werden. Das absolute Halteverbot soll künftig in der Bondorfer Straße von Hausnummer 15 bis 25 gelten. Dies wurde entsprechend angeordnet.
Als langfristige Lösung soll seitens der Gemeinde Mötzingen ein Parkraumkonzept für die Bondorfer Straße erstellt werden. - Gesamtsituation in der Bondorfer Straße
Aus Sicht der Verkehrskommission ist die Erstellung eines Parkkonzepts durchaus sinnvoll, vor allem vor dem Hintergrund, dass es in der Bondorfer Straße immer wieder zu Beschwerden und Anliegen aus der Bürgerschaft hinsichtlich der dortigen Parksituation kommt. Beim Erstellen eines Parkkonzeptes sind die Schleppkurven von Lkw und Bussen sowie die Grundstücksein- und -ausfahrten unbedingt zu berücksichtigen. Parkende Fahrzeuge haben auch eine verkehrsberuhigende Wirkung, es ist daher empfehlenswert, das Parken nicht generell zu untersagen, sondern sinnvoll anzuordnen, sodass bei regelmäßigen Lücken gut ausgewichen werden kann. - Bondorfer Straße – Ausfahrt Tiefgarage
Die Anbringung eines zusätzlichen Spiegels wurde beratend durch die Verkehrskommission bei der Verkehrsschau betrachtet. Verkehrsspiegel haben oft negative Effekte wie tote Winkel, Verzerrung, falsche Einschätzung von Entfernungen und Blendeffekte. Eine Anbringung eines zusätzlichen Spiegels ist daher nicht zu empfehlen, da die Konzentration auf zwei Spiegel als äußerst schwierig betrachtet wird. - Brunnenstraße – Pflanzkübel
Zur Verkehrsberuhigung sind Pflanzkübel ein geeignetes Mittel, allerdings ist diese Maßnahme grundsätzlich keine anordnungsfähige Verkehrseinrichtung. Sollten Pflanzkübel aufgestellt werden, empfiehlt die Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichnung mit einer Leitplatte Z 626. - Schloßgartenstraße – Einbahnstraße
Die Entscheidung wird zunächst vertagt, da die Gemeinde Mötzingen Teil des Förderprogrammes „Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten“ des Landes Baden-Württemberg ist und für die Ortsmitte ein Gesamtkonzept erarbeitet werden soll. - Parksituation vor Iselshauser Straße 36
Die in einer der letzten Verkehrsschauen besprochenen auf der Straße eingezeichneten Parkwinkel haben laut Gemeinde nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurden die Parkwinkel daher nicht wieder aufgebracht. Wenn Fahrzeuge vor den Gebäuden Hausnummer 34 und 36 parken, kommt es beim Ausscheren regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Die Gemeinde wünscht die Anbringung eines eingeschränkten Halteverbotes. Dies wurde entsprechend angeordnet.
Da die Maßnahmen auf Grund der Zuständigkeiten von unterschiedlichen Akteuren umgesetzt werden müssen, sind vereinzelte Maßnahmen bereits umgesetzt, anderen befinden sich noch in der Umsetzung.