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Funktionell
 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Osterglocken
Ortsansicht
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Ausweisdokumente

icon.crdate30.04.2025

Informationen zum Personalausweis & Reisepass

Ausweisdokumente

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einen Personalausweis beantragen. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Beachten Sie, dass bei Grenzübertritt bereits für Neugeborene ein Ausweispapier mitgeführt werden muss.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

• gültiger Personalausweis oder Reisepass

• bei Erstausstellung eines Reisedokuments von der Gemeinde Mötzingen zusätzlich: Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde

• bei Kindern und Jugendlichen:

• Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

• Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person

• ein aktuelles, digitales (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.

• Gebühr Personalausweis - antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 €

• Gebühr Personalausweis - antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €

In vielen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass

• Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind:

für einen Reisepass: 37,50 €

für einen Reisepass im Expressverfahren: 69,50 €

• Wenn Sie 24 Jahre alt oder älter sind:

für einen Reisepass: 70,00 €

für einen Reisepass im Expressverfahren: 102,00 €

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten für einen Zuschlag von 22,00 € beantragen.

NEU! Kinder unter 12 Jahren müssen jetzt auch den Personalausweis oder Reisepass beantragen.

• Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €

• Reisepass unter 24 Jahren 37,50 €

Gültigkeit jeweils 6 Jahre

Bitte beachten: Die Unterschrift wird ab 10 Jahren benötigt, die Fingerabdrücke ab 6 Jahren.

Die fälligen Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

Terminvereinbarungen nicht notwendig

Wenn Sie Ausweispapiere für sich oder Ihr(e) Kind(er) beantragen möchten, dann kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro.

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr und 14.30 – 18.30 Uhr

Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 09.00 – 12.00 Uhr