Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats
Kommunales Energiemanagement – Vorstellung der Energiemanagerin Irma Körner und Einblick in das
Aufgabengebiet
Der Gemeinderat hat die Vorstellung von Frau Körner zur Kenntnis genommen
Flurneuordnung in Mötzingen – Beschlussfassung über die Durchführung
Der Gemeinderat hat folgende Punkte einstimmig beschlossen:
1. Die Gemeinde beantragt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, die Durchführung
einer Flurneuordnung.
2. Die Gemeinde stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im
Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere
Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz
sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.
Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der
Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt.
1. Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen
Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a
AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die
Gemeinde zu beteiligen ist.
2. Die Gemeinde stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die
Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).
3. Die Gemeinde verpflichtet sich, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts 1 % der geplanten Verfahrensfläche
aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung bereitzustellen.
4. Die Gemeinde erklärt sich bereit, die in der geplanten Flurneuordnung benötigten Flächen für die gemeinschaftlichen
Anlagen aus ihrem Anspruch oder durch Grunderwerb aufzubringen, um einen Landabzug zu Lasten der privaten
Grundstückseigentümer zu vermeiden. Weiter übernimmt die Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge die nicht
durch Zuschuss gedeckten Kosten im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens.
Planungen zum "Mötzinger Sommer" und aktueller Sachstand zu den "Mötzinger Erinnerungsfilmen"
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass er den aktuellen Planungsstand des Projekts „Mötzinger Sommer“ zur
Kenntnis nimmt.
Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand für das Projekt „Erinnerungsfilme“ zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung auf
Basis der beschriebenen Finanzierung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie potenziellen Unterstützern die
Eigenmittel über Spenden und Sponsoring zu akquirieren und das Projekt in der vorgesehenen Form umzusetzen.
Familienförderprogramm – Kinderbonus beim Erwerb von kommunalen Baugrundstücken
Der Gemeinderat hat dem Familienförderprogramm einstimmig zugestimmt. Das Familienförderprogramm tritt zum
01.01.2026 in Kraft.
Baugesuch für einen Erweiterungsbau an der Grundschule Mötzingen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Baugesuch zu und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes
Genehmigungsverfahren anzustoßen.
2. Der Gemeinderat beauftragt überdies das Architekturbüro Großmann mit der Ausschreibung der Gewerke auf der
Grundlage der vorgelegten Planungen. Die Ausschreibung soll im Anschluss an die Genehmigung des Bauantrags
erfolgen.
3. Der Gemeinderat nimmt die aktualisierte Kostenübersicht zur Kenntnis.
Kurze Str. 2: Erweiterung der Dachgauben Ost + West sowie Balkon Südseite
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34
BauGB für die Erweiterung der Dachgauben auf der Ost- und Westseite sowie die Errichtung eines Balkons auf der Südseite
des bestehenden Gebäudes Kurze Str. 2 auf dem Grundstück Flst.Nr. 97/2 erteilt wird.
Frankenweg 6: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31
BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst.Nr. 4239, Frankenweg 6 erteilt wird, der Befreiung nach
§ 31 Abs. 2 BauGB für das Überschreiten des Baufensters mit der Garage und der Terrasse wird zugestimmt.
Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" – Aufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet
„Ortskern II“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Aufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet „Ortskern II“.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die
von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
Sanierung der Zeppelinstraße – Beratung und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Zeppelinstraße mit einer zusätzlichen Asphaltbewehrung zu.
2. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 zu.
3. Das Ingenieurbüro ISW wird mit der Planung und Bauleitung der Baumaßnahme beauftragt.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 75.783,27 Euro mit der
Ausführung der Arbeiten.
Parkierungskonzept Bondorfer Straße – Aktueller Sachstand
Herr Melzer gab bekannt, dass das gemeinsam mit den Anwohnern ausgearbeitete Parkierungskonzept von der
Verkehrsrechtsbehörde des Landratsamts Böblingen genehmigt wurde.
Grundstücksangelegenheiten
Herr Stepan gab bekannt, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Waldstück ausgeübt hat.