Immer aktuell informiert: Gemeinde Mötzingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich Willkommen in Mötzingen
Luftansicht Rathaus
Rathaus
Ortskern

Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

icon.crdate02.07.2025

Am 24.06.2025, im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen

 

Kommunales Energiemanagement – Vorstellung der Energiemanagerin Irma Körner und Einblick in das 
Aufgabengebiet 
Der Gemeinderat hat die Vorstellung von Frau Körner zur Kenntnis genommen

 

Flurneuordnung in Mötzingen – Beschlussfassung über die Durchführung 

 

Der Gemeinderat hat folgende Punkte einstimmig beschlossen:
1. Die Gemeinde beantragt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, die Durchführung
einer Flurneuordnung.


2. Die Gemeinde stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im 
Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere 
Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz 
sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.
Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der 
Gemeinde und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt.
1. Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen 
Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a 
AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die 
Gemeinde zu beteiligen ist.
2. Die Gemeinde stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die
Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).
3. Die Gemeinde verpflichtet sich, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts 1 % der geplanten Verfahrensfläche
aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung bereitzustellen.
4. Die Gemeinde erklärt sich bereit, die in der geplanten Flurneuordnung benötigten Flächen für die gemeinschaftlichen
Anlagen aus ihrem Anspruch oder durch Grunderwerb aufzubringen, um einen Landabzug zu Lasten der privaten 
Grundstückseigentümer zu vermeiden. Weiter übernimmt die Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge die nicht 
durch Zuschuss gedeckten Kosten im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens.

 

Planungen zum "Mötzinger Sommer" und aktueller Sachstand zu den "Mötzinger Erinnerungsfilmen" 
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass er den aktuellen Planungsstand des Projekts „Mötzinger Sommer“ zur 
Kenntnis nimmt. 
Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand für das Projekt „Erinnerungsfilme“ zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung auf 
Basis der beschriebenen Finanzierung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie potenziellen Unterstützern die 
Eigenmittel über Spenden und Sponsoring zu akquirieren und das Projekt in der vorgesehenen Form umzusetzen.        

Familienförderprogramm – Kinderbonus beim Erwerb von kommunalen Baugrundstücken 
Der Gemeinderat hat dem Familienförderprogramm einstimmig zugestimmt. Das Familienförderprogramm tritt zum 
01.01.2026 in Kraft.
       
Baugesuch für einen Erweiterungsbau an der Grundschule Mötzingen 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:  

1.  Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Baugesuch zu und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes
Genehmigungsverfahren anzustoßen. 
2. Der Gemeinderat beauftragt überdies das Architekturbüro Großmann mit der Ausschreibung der Gewerke auf der
Grundlage der vorgelegten Planungen. Die Ausschreibung soll im Anschluss an die Genehmigung des Bauantrags 
erfolgen.
3. Der Gemeinderat nimmt die aktualisierte Kostenübersicht zur Kenntnis.
Kurze Str. 2: Erweiterung der Dachgauben Ost + West sowie Balkon Südseite 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 
BauGB für die Erweiterung der Dachgauben auf der Ost- und Westseite sowie die Errichtung eines Balkons auf der Südseite

des bestehenden Gebäudes Kurze Str. 2 auf dem Grundstück Flst.Nr. 97/2 erteilt wird.

 Frankenweg 6: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 
BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst.Nr. 4239, Frankenweg 6 erteilt wird, der Befreiung nach 
§ 31 Abs. 2 BauGB für das Überschreiten des Baufensters mit der Garage und der Terrasse wird zugestimmt.           

 Sanierungsmaßnahme "Ortskern II" – Aufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet 
„Ortskern II“ 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: 
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Aufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte 
Sanierungsgebiet „Ortskern II“.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die 
von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
Sanierung der Zeppelinstraße – Beratung und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Zeppelinstraße mit einer zusätzlichen Asphaltbewehrung zu.
2. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 zu.
3. Das Ingenieurbüro ISW wird mit der Planung und Bauleitung der Baumaßnahme beauftragt.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 75.783,27 Euro mit der
Ausführung der Arbeiten.
Parkierungskonzept Bondorfer Straße – Aktueller Sachstand 
Herr Melzer gab bekannt, dass das gemeinsam mit den Anwohnern ausgearbeitete Parkierungskonzept von der 
Verkehrsrechtsbehörde des Landratsamts Böblingen genehmigt wurde.

 Grundstücksangelegenheiten 
Herr Stepan gab bekannt, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Waldstück ausgeübt hat.