Immer aktuell informiert: Gemeinde Mötzingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Mötzingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich Willkommen in Mötzingen
Luftansicht Rathaus
Rathaus
Ortskern

Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

icon.crdate27.10.2025

Hinweis der Gemeinde Mötzingen

Die Gemeinde Mötzingen als Meldebehörde ist nach § 36 Abs. 2; § 42 Abs. 3; § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) 
verpflichtet einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht von Datenübermittlungen hinzuweisen.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie bitte gegenüber der Meldebehörde, 
Bürgerbüro Mötzingen, Schloßgartenstr. 1, 71159 Mötzingen, eine entsprechende schriftliche Erklärung ab.

Wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt einer Weitergabe der Daten widersprochen, ist ein erneuter Widerspruch nicht 
erforderlich. Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf. 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 
Es erfolgt ein Hinweis gemäß §36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenermittlung nach 58c Absatz 1 des 
Soldatengesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) widersprechen zu können. Dies gilt nur bei der 
Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach § 58b 
des Soldatengesetzes SG können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, 
freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial 
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des 
Soldatengesetzes SG jährlich bis zum 31.03. folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten 
Jahr volljährig werden:
1. Familienname  
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen 
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft durch den 
Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
Es erfolgt ein Hinweis gemäß §42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach §42 Absatz 2 BMG 
widersprechen zu können. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige, die nicht 
derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2


BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen
2. Geburtsdatum und Geburtsort
3. Geschlecht
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
5. derzeitige Abschriften
6. Auskunftssperren nach §51 BMG sowie
7. Sterbedatum
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des 
Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger 
bei der Übermittlung mitgeteilt. 
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem 
Widerruf.

 

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen 
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, 
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf
staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen: Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, 
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf 
staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem 
Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit 
für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht 
mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl 
oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu 
vernichten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen 
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zum Widerruf.

 

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse 
oder Rundfunk 
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu 
widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder 
Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über:
1. Familienname
2. Vorname
3. Doktorgrad
4. Anschrift
5. Datum und Art des Jubiläums 
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere 5. Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende 
Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht 
übermittelt. 
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem 
Widerruf.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an 
Adressbuchverlage widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu 
allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über deren
1. Familienname
2. Vorname


3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet 
werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem 
Widerruf. 

6. Widerspruch aufgrund von Landesdatenschutzgesetzen
Hinweise bei der Erhebung von Meldedaten können nach dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz verpflichtend sein. Dies 
kommt für die landesrechtlichen Regelungen in Betracht, nach denen für die Erfüllung von Aufgaben der Länder weitere als 
die in § 3 BMG aufgeführten Daten und Hinweise erhoben, verarbeitet und genutzt werden können.
Die Datenschutzgesetze der Länder enthalten Aufklärungs- bzw. Hinweispflichten für den Fall, dass personenbezogene Daten 
bei der betroffenen Person erhoben werden. In diesem Falle ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. Die 
Aufklärungspflicht umfasst bei beabsichtigten Übermittlungen auch den Empfänger der Daten. Werden die Daten aufgrund 
einer Rechtsvorschrift erhoben, so ist die betroffene Person in geeigneter Weise über diese aufzuklären.
Soweit eine Auskunftspflicht besteht oder die Angaben die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen sind, ist die 
betroffene Person hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben, hinzuweisen.

7. Hinweis auf weitere Möglichkeit der Sperrung von Daten
Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren weisen die Meldebehörden auf andere Ausforschungsmöglichkeiten hin, 
damit von der betroffenen Person ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Dem Antragsteller soll 
bewusst gemacht werden, dass seine Daten möglicherweise bei anderen öffentlichen Stellen wie dem Finanzamt, dem 
Jugendamt und bei Gericht gespeichert sind und ggf. weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten bestehen. Hierzu gehört 
auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern, wie dem Ausländerzentralregister oder dem 
zentralen Fahrzeugregister.
Wenn Anhaltspunkte für die Gefährdung einer Frau bestehen, zum Beispiel durch häusliche Gewalt, Zwangsprostitution oder 
„Gewalt im Namen der Ehre“, soll die Meldebehörde auf das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des 
Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinweisen. (www.hilfetelefon.de; Telefon (0800) 0 11 60 16)