Der Schnee kann kommen
Der nächste Winter kommt bestimmt …
… dann sind die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs Mötzingen besonders gefordert. Die 5 Mitarbeiter sorgen mit ihren
Räum- und Streufahrzeugen und in Handarbeit dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen von Mötzingen trotz Eis
und Schnee so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen wie Geh- und Radwege sowie Parkplätze und
Treppenanlagen benutzbar bleiben.
Wo wird geräumt und gestreut?
Für den Winterdienst gibt es einen Dringlichkeitsplan: Als erstes werden die Gefällstrecken geräumt und gestreut. Dann die
Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zur Schule, den Kindergärten und die restlichen wichtigen Haupt-
und Durchgangsstraßen. Anschließend kümmern sich die Bauhofmitarbeiter um Wohnsammelstraßen. Oberste Priorität
haben auch fußläufige Bereiche wie Treppenanlagen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege.
Welches Streumittel wird verwendet?
Beim Streuen wird besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz geachtet. Auf den
Straßen kommt meist trockenes Streusalz zum Einsatz. Mit moderner Gerätetechnik wird die Salzmenge erheblich vermindert.
Auf öffentlichen Treppen und Fußwegen werden zusätzlich abstumpfende Streustoffe wie Splitt verwendet – nur wo es aus
Sicherheitsgründen unbedingt nötig ist, auch Salz. Straßenbegleitgrün und Bäume sollen von unnötiger Salzbelastung
verschont bleiben.
Tipps für den Winterdienst zu Hause
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind
Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen
Falls Sie Fragen zum Umfang Ihrer Streupflicht haben, gibt Ihnen der gemeindliche Bauhofleiter oder das Ordnungsamt
der Gemeinde Mötzingen gerne Auskunft.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind
Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen, insbesondere mit Winterreifen, ggf. mit
Schneeketten auszustatten
Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden
Straßenverhältnissen.
Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt!
Parken Sie bitte möglichst nah am Fahrbahnrand.
Ihr Beitrag für sichere Wege
Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümer und Besitzer (Mieter und Pächter) des angrenzenden
Grundstücks verantwortlich. Dies gilt für alle angrenzenden öffentlichen Flächen entlang Ihres Grundstücks.
Zu den Gehwegflächen zählen auch die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulich abgegrenzten Gehweg. Als
Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine gemeindeeigene
unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m beträgt.
Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen
können. Die Anwohner müssen nach der Satzung werktags bis 7:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr ihrer
Streupflicht nachkommen. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist man verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen
erneut zu räumen und zu streuen.
Welches Streumaterial verwenden Sie?
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Beschränken Sie den
Einsatz von Salz, es ist nur auf Gefällstrecken, Treppen und bei Eisregen einzusetzen. Denken Sie an die Umwelt und
verwenden Sie nur so viel wie wirklich nötig.
Was Sie noch beachten sollten:
Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter
Wasserablauf gewährleistet ist.
Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei Räumung der Straßen wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg
landen – dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden.
Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die
Schneepflüge sind bis zu 3,50 m breit.
Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.






