Immer aktuell informiert: Gemeinde Mötzingen

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Funktionell
 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Mötzingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Frühling in Mötzingen
Schlossplatz Ansicht
Freizeitgelände November
Osterglocken
Rathaus

Jeder Umzug ist meldepflichtig

icon.crdate26.03.2026

Bitte beachten !

Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen (§17 BMG) bei der Meldebehörde des neuen 
Wohnortes anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, selbst wenn sich die neue Wohnung in 
derselben Straße oder im Nachbarhaus befindet.


Eine Abmeldung am alten Wohnort muss nicht erfolgen, wenn der neue Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 
ist. Soll die bisherige Wohnung beibehalten werden, teilen Sie dies einfach der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes bei der 
Anmeldung mit.


Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, muss er der Meldebehörde mitteilen, welche seine Hauptwohnung ist. Die 
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person, alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Ein 
Wechsel der Hauptwohnung (Hauptwohnsitz wird Nebenwohnsitz und Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz) ist beim 
Einwohnermeldeamt des neuen Hauptwohnsitzes zu melden.


Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) und eine Bestätigung 
des Wohnungsgebers (Vermieters) über den Einzug mit. Vordrucke für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie im 
Bürgerbüro oder auf unserer Homepage unter Formulare auf www.moetzingen.de.
Ein Versäumnis der Meldepflicht kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Die regulären Öffnungszeiten sind 
Montag  09.00 – 12-00 Uhr
Dienstag  09.00 – 11.00 Uhr und 14.30 – 18.30 Uhr
Mittwoch  07.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag  geschlossen
Freitag  09.00 – 12.00 Uhr

Was ebenfalls noch wichtig ist: Wenn Sie in Mötzingen zugezogen sind und Sie sich angemeldet haben, dann vermerken Sie 
an Ihrem neuen Briefkasten auch Ihren Namen. Ansonsten kann Ihre Post nicht zugestellt werden!!!!