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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Mötzingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
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Europäische Union

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Frühling in Mötzingen
Schlossplatz Ansicht
Freizeitgelände November
Osterglocken
Rathaus

Bericht zur Gemeinderatssitzung

icon.crdate21.07.2026

vom 07.07.2026

Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

am 07.07.2026, im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen

Anpassung der Ganztagesbetreuungsmodelle in den Kindertageseinrichtungen 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Elternumfrage sowie die aktuelle Auslastung der Ganztagesbetreuung zur
Kenntnis. 
2. Der Gemeinderat beschließt die Einführung eines zusätzlichen Ganztagesmodells mit Betreuungszeit bis 16:00 Uhr. 
3. Der Gemeinderat beschließt den Elternbeitrag des neuen Betreuungsmodells im Rahmen der Diskussion über die
Anpassung der Gebührensatzung im nächsten Tagesordnungspunkt. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung vorzubereiten
und umzusetzen.
Der Gemeinderat hat daraufhin mehrheitlich beschlossen:


Der Gemeinderat beschließt, die Ganztagesbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 von bislang fünf Betreuungstagen 
pro Woche auf vier Ganztagesbetreuungstage pro Woche umzustellen. Am Freitag endet die Betreuung künftig generell um 
14:00 Uhr.

Der Gemeinderat hat daraufhin mehrheitlich abgelehnt:
Für die Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung künftig eine Mindestbuchung von zwei Tagen pro Woche festzulegen. 

Gebührenanpassung in den Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/27 und 2027/28 
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2027 um 4,5 % 
für das Kindergartenjahr 2026/27. 
2. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen zum Beginn des 
Kindergartenjahres 2027/28 (01.09.2027) um weitere 4,0 %. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Beitragsordnungen anzupassen und die Eltern rechtzeitig über die 
Änderungen zu informieren.           

Initiative zur Gründung einer Kinder-Uni 
Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Einführung der Kinder-Uni Mötzingen sowie das Jahresprogramm 2026/2027 zur 
Kenntnis.  
       
Haushaltsjahr 2026 - Finanzbericht 2. Quartal 2026 
Der Gemeinderat hat den Finanzbericht 2. Quartal 2026 zur Kenntnis genommen. 

Verkauf der Flurstücke 4896 und 4878 im Neubaugebiet Röte III 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Flurstücke Nr. 4896 und 4878 zum Quadratmeterpreis von 450 € zu 
veräußern. Die Verwaltung wird beauftragt, die notarielle Beurkundung der Verkäufe vorzunehmen. 
     
Wengenweg: Aufstellen eines Bauwagens als Ersatz für bestehenden 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB für 
die Aufstellung eines neuen Bauwagens als Ersatz für den bestehenden Bauwagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 2618, 
Wengenweg, erteilt wird. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben als Grundstückseigentümer zu.

Richtlinie für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Mötzingen 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: 
Der Gemeinderat beschließt die Einführung der „Richtlinie für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde 
Mötzingen“ gemäß der als Anlage beigefügten Fassung. 


1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie zu veröffentlichen und bei allen zukünftigen Anträgen auf
Aufgrabungsgenehmigungen anzuwenden. 
2. Für die beiden neuen Baugebiete Röte II und Röte III wird nach Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsflächen eine
Aufgrabungssperre von fünf Jahren festgelegt. 
3. Ausnahmen von der Aufgrabungssperre können in begründeten Einzelfällen durch die Gemeindeverwaltung
zugelassen werden, insbesondere bei unvorhersehbaren Schäden, Störungen der öffentlichen Versorgung oder 
sonstigen zwingenden öffentlichen Interessen.

Verkehrsfreigabe des Gebiets Röte II 
Bürgermeister Finis informiert den Gemeinderat darüber, dass das Neubaugebiet „Röte II” am 14. August um 14 Uhr feierlich 
für den Verkehr freigegeben wird.

Starkregenereignis in Mötzingen 
Bürgermeister Finis informiert, dass man das Starkregenereignis noch relativ glimpflich überstanden hat. Nichtsdestotrotz 
gab es einige Schäden und die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Starkregenrisikomanagement berücksichtigt werden. 
Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Mitteilungsblatt.