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„Wir kümmern uns.“

Schutz vor Wespen und Hornissen

icon.crdate17.09.2023

– aber auch Schutz der Tiere

Regelmäßig im Sommer gehen bei der Gemeindeverwaltung und bei der Feuerwehr Telefonanrufe von besorgten Bürgern ein, die im Garten, auf der Terrasse / Balkon oder am Haus Hornissen oder Wespen beobachten.

Wespen werden im Sommer von reifem Obst, süßen und fleischhaltigen Speisen und Getränken angelockt. Decken Sie diese nach Möglichkeit ab und lassen Sie keine Lebensmittel oder Abfälle offen liegen. Süße Getränke wirken ebenfalls anziehend, Abdecken ist auch hier sinnvoll.

Um sicher zu gehen, sollten Dosengetränke mit einem Strohhalm getrunken werden.

Hornissen sind ebenfalls von Natur aus friedliche Lebewesen und setzen ihren Stechapparat nur bei Bedrohung ein. Ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer „normalen“ Wespe. Im Gegensatz zu Wespen werden Hornissen jedoch so gut wie nicht von süßen Speisen angelockt.

Was aber tun bei einem Wespennest in unmittelbarer Nähe des Hauses?

Durch folgende Maßnahmen lässt sich die kurze Zeit bis zum Ende des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen:

- Im Abstand von ca. 4 m vom Nest heftige Bewegungen und Erschütterungen wie Bohren, Hämmern und Rasenmähen vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen.

- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.

- Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten.

- Tiere im Nestbereich nicht anatmen.

- Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen.

- In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen evtl. Wespen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden.

 

Entfernung von Wespennestern?

Nur im Not- und Ausnahmefall wird bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr die Bekämpfung eines Nestes notwendig oder möglich sein.

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte zunächst von Fachleuten die Möglichkeit einer Umsiedlung geprüft werden. Hier hilft ein Anruf beim Insektenfachberater oder bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Böblingen weiter (Telefonnummern siehe unten).

Kommt nur Bekämpfung in Betracht, muss man sich vergewissern, ob nicht das Nest einer Hornisse oder einer anderen gefährdeten bzw. geschützten Art betroffen ist. Für diese Arten muss eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Schutz der Tiere

Wespen genießen wie alle anderen wild lebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Einzelne Arten wie z.B. die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Hornissen sind in einigen Teilen der Bundesrepublik Deutschlang bereits weitgehend ausgestorben.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.

 

Telefonische sowie vor Ort Beratung:

Landratsamt Böblingen, Untere Naturschutzbehörde, Telefon (07031) 66 3 – 23 30; Ehrenamtliche Fachberater für den Hornissen und Wespenschutz: Insektenfachberaterin Frau Bosch, Sindelfingen, Telefon (07031) 81 23 26, Insektenfachberater Herr Vogel, Nufringen, Telefon (07032) 33 09 33