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Schöffenwahl 2024 - 2028

Artikel vom 23.02.2023

Informationen zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 – Aufstellung der Vorschlagsliste für Mötzingen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Mötzingen vermutlich wieder 4 Personen, die am Amtsgericht Böblingen und Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die genaue Anzahl wird uns noch Ende März mitgeteilt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen muss dabei doppelt so viele Kandidaten:innen vorschlagen, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die Schöffen haben die Aufgabe, während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amts- bzw. Landgericht auszuüben. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur ausgeübt werden von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und zum 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Außerdem müssen die Bewerber:innen in Mötzingen wohnen.

Die von der Gemeinde aufzustellende Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Frau Silke Faßen, Schloßgartenstr. 1, 71159 Mötzingen, silke.fassen@moetzingen.de, Telefon (07452) 8881-23.

Ein Formular zur Bewerbung für das Schöffenamt kann entweder bei Frau Silke Faßen angefordert oder hier (PDF-Datei) oder von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Die Daten der Interessenten werden dem Gemeinderat vorgelegt, der eine Vorschlagsliste erstellt. Diese Vorschlagsliste der Gemeinde Mötzingen wird an das Amtsgericht Böblingen übersandt und dort wird die Schöffenwahl durchgeführt.