Ihre Verwaltung im Netz: Lebenslagen von service-bw: Gemeinde Mötzingen

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Funktionell
 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Rathaus
Ortsansicht
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Rathaus im Schnee

Schwerbehindertenvertretung

Die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben vom Betriebsrat, in öffentlichen Verwaltungen vom Personalrat und bei kirchlichen Trägern von der Mitarbeitervertretung gewahrt. Werden ständig wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ist zusätzlich noch eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Sie wird auch Vertrauensperson genannt und muss selbst nicht schwerbehindert sein. Für die Wählbarkeit gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Wahl als Betriebs- oder Personalrat.

Der Arbeitgeber muss die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend informieren und vor Entscheidung zu folgenden Angelegenheiten hören:

  • Einstellungsverfahren
  • Versetzungen
  • Umgruppierungen und
  • Kündigungen von schwerbehinderten Menschen

Die getroffene Entscheidung muss der Arbeitgeber der Vertrauensperson sofort mitteilen. Hat der Arbeitgeber die Vertrauensperson nicht vorher angehört, darf er die Entscheidung nicht durchführen, bis eine Anhörung innerhalb von sieben Tagen nachgeholt worden ist. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam.

Die Vertrauensperson darf an allen Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats und an deren Ausschüssen beratend teilnehmen. Das Teilnahmerecht gilt auch für Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses.

Die Rechtsstellung entspricht der eines Betriebs- oder Personalratsmitgliedes. Sie ist beispielsweise zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben freizustellen und hat einen besonderen Schutz vor Kündigung.

Der Arbeitgeber trifft mit der Schwerbehindertenvertretung eine Inklusionsvereinbarung über die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, besonders zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung,Gestaltung des Arbeitsumfelds, derArbeitszeit und der Arbeitsorganisation.

In Betrieben, in denen es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, wird eine Inklusionsvereinbarung auf Antrag des Betriebs- oder Personalrates getroffen. Solche Inklusionsvereinbarungen

  • unterstützen die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben,
  • werden zwischen Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat vereinbart und
  • sind Zielvereinbarungen, die die betriebliche Integrationsarbeit unterstützen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat ihn am 19.07.2022 freigegeben.