Das Grillen am Freizeitgelände ist ausschließlich nur an der Grillhütte in der Zeit zwischen APRIL UND OKTOBER und nur MIT RESERVIERUNG erlaubt. In der Zeit von November bis März ist die Grillhütte geschlossen und darf nicht genutzt werden.
Sofern Sie die Grillhütte anmieten möchten, können Sie dies über den Belegungplan auf der SeiteEhrenamt & Freizeit / Freizeitgelände/Reservierung. Bitte beachten Sie, dass die Reserveriung für auswärtige Vereine, auswärtige Schulen und Kindergärten sowie auswärtige Privatpersonen erst ab 01. März eines Jahres möglich ist.
Die Öffnungszeiten sind Mo., Mi.-Fr. von 10 bis 12 Uhr und Dienstag von 16.30 bis 18.30 Uhr. Gerne kann mit den Mitarbeiter:innen telefonisch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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