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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Mötzingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

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Sundowner auf dem Schloßplatz
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Neubaugebiete Röte II & III
Pilz Herbst

Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

icon.crdate28.09.2026

vom 22.09.2026 im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen

Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 22.09.2026 im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der 
Gemeinde Mötzingen sowie Neufassung der Benutzungsordnung 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Mötzingen.
2. Der Gemeinderat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Benutzungsordnung für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mötzingen zur Kenntnis.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Satzung vorzunehmen und die betroffenen
Eltern rechtzeitig über die Änderungen der Benutzungsgebühren zu informieren.     

Neufassung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots der Schulkindbetreuung und der 
Nachmittagsbetreuung an der Grundschule der Gemeinde Mötzingen 
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen:


1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots der
Schulkindbetreuung und der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule der Gemeinde Mötzingen.
2. Die Satzung tritt zum 02.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 27.10.2021 außer Kraft.
3. Die zum 01.01.2027 sowie zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehenen Gebührenanpassungen werden entsprechend dem
als Anlage zur Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis umgesetzt.     

Einführung einer Gemeinde-App zur Weiterentwicklung der Bürgerkommunikation 
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen: 
1. Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer Gemeinde-App als zusätzlichem digitalen Kommunikations- und
Informationsangebot der Gemeinde Mötzingen grundsätzlich zu.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Angebote einen geeigneten Anbieter
auszuwählen und die weiteren Schritte zur Einführung der Gemeinde-App vorzubereiten.
3. Nach Auswahl des Anbieters soll ein Informationsabend für die örtlichen Vereine, Kirchen, Organisationen und weitere
beteiligte Akteure durchgeführt werden.

Verkauf eines Mehrfamilienhausbauplatzes 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Verkauf des Flurstücks 4357 zu den genannten Konditionen zuzustimmen. 
        

Nagolder Str. 20: Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Abbruch der Bestandsgebäude 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 34 
BauGB für den Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Nagolder Str. 20, Flst. Nr. 1926, erteilt 
wird.

ndorfer Str. 13: Teilabriss mit Sanierung und Erweiterung des Wohngebäudes 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB 
für den Teilabriss der Scheune, die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes Bondorfer Str. 13 auf dem 
Grundstück Flst. Nr. 98, erteilt wird.         

Oberer Bühlweg 16: Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zu 4 WE, Dachgeschossausbau mit zwei 
Dachgauben, Doppelcarport und Stellplätze 
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 
BauGB für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Oberer Bühlweg 16 zu vier Wohneinheiten, den 
Dachgeschossausbau mit zwei Dachgauben, die Errichtung eines Doppelcarports und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. 
Nr. 1176/1, Oberer Bühlweg 16, erteilt wird. 
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung des Carports außerhalb des Baufensters und der Überschreitung 
der GFZ um 81 m² werden zugestimmt.         

Nagolder Str. 30: Errichtung von Werbeanlagen 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 31 
BauGB für die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Nagolder Str. 30, Flst. Nr. 1844, erteilt wird.
Der Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der zulässigen Größe für 
einen freistehenden Werbepylon wird zugestimmt.

Ermächtigung der Verwaltung in der Sommerpause: Erteilen von gemeindlichem Einvernehmen zu Baugesuchen 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Iselshauser Str. 44, Flst. Nr. 1493: Erteilen des 
gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 i. V. m. §§ 31 und 34 BauGB und Zustimmung zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB 
zum Überschreiten der Baulinie durch die Garage und die Terrasse am 19.08.2026. 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Hölderlinstr. 8, Flst.Nr. 302/1: Erteilen des 
gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 i. V. m. §§ 31 und 34 BauGB und Zustimmung zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB 
zum Überschreiten der Baulinie durch die Garage und das Vordach am 19.08.2026. 

Änderung der Dachziegelfarbe – Befreiung bei verfahrensfreiem Vorhaben auf dem Grundstück Oberer Bühlweg 3, 
Flst. Nr. 1152/1: Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB und der Zustimmung zur Befreiung 
nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Änderung der Ziegelfarbe in Grau beim Gebäude Oberer Bühlweg 3 am 24.08.2026. 

Änderung der Dachziegelfarbe – Befreiung bei verfahrensfreiem Vorhaben auf dem Grundstück Oberer Bühlweg 5, 
Flst. Nr. 1152/3: Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB und der Zustimmung zur Befreiung 
nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Änderung der Ziegelfarbe in Grau beim Gebäude Oberer Bühlweg 5 am 24.08.2026: 

Erdgasbeschaffung für die kommunalen Liegenschaften für die Jahre 2027 bis 2029 – Ermächtigung zur kurzfristigen 
Beschaffungsentscheidung 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:


1. Die Gemeinde beschafft die für die kommunalen Liegenschaften erforderliche Erdgasmenge für den Lieferzeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2029.
2. Der Beschaffung wird ein prognostizierter Gesamtverbrauch von ca. 2.400.000 kWh für drei Jahre zugrunde gelegt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Vergabeverfahren für die Erdgaslieferung durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens und der anschließenden Beschaffung kurzfristige
Beschaffungsentscheidungen innerhalb der jeweiligen Angebotsbindefrist zu treffen und die hierfür erforderlichen 
Verträge abzuschließen. 
5. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens und die erfolgte Beschaffung informiert.