Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu
Die Gemeinden Mötzingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gärtringen, Jettingen und Nufringen haben mit der Stadt Herrenberg am 26./30.03.2020 bzw. 01.04.2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle in der Stadt Herrenberg getroffen. Diese Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Oberes Gäu unter Leitung von Tobias Eckel befindet sich in der Seeländerplatz 4 in 71083 Herrenberg. Anfragen bezüglich Gutachten sind an die Geschäftsstelle zu richten. Erreichbar ist diese unter Telefonnummer: 07032 924-286 und per E-Mail.
Informationen über die Beantragung von Verkehrswertgutachten bzw. Gutachtergebühren sind hier.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2023
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31.12.2020 und Plattform BORIS-BW
Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 31.12.2020 und die Sachwertfaktoren wurden im Oktober 2021 von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.
Dort sind für jede Gemarkung im Gäu zwei PDF Dateien erstellt. Einmal die komplette Gemarkung und der Ortskern als Ausschnitt in einem größerem Maßstab.
Über den nachfolgenden Link gelangt man über die landesweite Platzform BORIS-BW. Auf dieser Plattform werden die Bodenrichtwerte digital veröffentlicht: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=moetzingen
Bodenrichtwerte 2019
Art der baulichen Nutzung / Gebiet
Zone A
Durchschnittswert für baureifes Land *: 220 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: --
Zone B
Durchschnittswert für baureifes Land *: 70 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 10 €
übrige Fläche, sofern Wohnnutzung überwiegt
(hier existiert jedoch eine sehr große Spanne im Bodenrichtwert):
Durchschnittswert für baureifes Land *: 280 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 25 €
Erläuterungen:
* Baureifes Land im Sinne dieser Einteilung sind erschließungsbeitragsfreies Bauland und Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind (=voll erschlossen, sofort bebaubar).
** Rohbauland sind nicht ausreichend erschlossene und erschließungsbeitragspflichtige Flächen, die
1. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder
2. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
3. die in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne von §30 BauGB aufzustellen.
*** Bauerwartungsland sind Flächen
1. die in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind oder
2. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.