Bodenrichtwerte: Gemeinde Mötzingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mötzingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Familie
Ortskern
Rathaus
Mohnfeld
„Wir kümmern uns.“

Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu

Die Gemeinden Mötzingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Gärtringen, Jettingen und Nufringen haben mit der Stadt Herrenberg am 26./30.03.2020 bzw. 01.04.2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB für die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle in der Stadt Herrenberg getroffen. Diese Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Oberes Gäu unter Leitung von Tobias Eckel befindet sich in der Seeländerplatz 4 in 71083 Herrenberg. Anfragen bezüglich Gutachten sind an die Geschäftsstelle zu richten. Erreichbar ist diese unter Telefonnummer: 07032 924-286  und per E-Mail.

Informationen über die Beantragung von Verkehrswertgutachten bzw. Gutachtergebühren sind hier.

Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2023

Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.

Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022

Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 wurden von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.

Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31.12.2020 und Plattform BORIS-BW

Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 31.12.2020 und die Sachwertfaktoren wurden im Oktober 2021 von den Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu einstimmig beschlossen. Die neuen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu unter https://www.herrenberg.de/bodenrichtwertkarten.

Dort sind für jede Gemarkung im Gäu zwei PDF Dateien erstellt. Einmal die komplette Gemarkung und der Ortskern als Ausschnitt in einem größerem Maßstab.

Über den nachfolgenden Link gelangt man über die landesweite Platzform BORIS-BW. Auf dieser Plattform werden die Bodenrichtwerte digital veröffentlicht: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=moetzingen

Bodenrichtwerte 2019

Art der baulichen Nutzung / Gebiet

Zone A
Durchschnittswert für baureifes Land *: 220 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: --

Zone B
Durchschnittswert für baureifes Land *: 70 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 10 €

übrige Fläche, sofern Wohnnutzung überwiegt
(hier existiert jedoch eine sehr große Spanne im Bodenrichtwert):
Durchschnittswert für baureifes Land *: 280 €
Durchschnittswert für Rohbauland**: --
Durchschnittswert für Bauerwartungsland***: 25 €

Erläuterungen:

*    Baureifes Land im Sinne dieser Einteilung sind erschließungsbeitragsfreies Bauland und Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind (=voll erschlossen, sofort bebaubar).

**   Rohbauland sind nicht ausreichend erschlossene und erschließungsbeitragspflichtige Flächen, die
1. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder
2. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist, oder
3. die in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne von §30 BauGB aufzustellen.

***  Bauerwartungsland sind Flächen
1. die in einem Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind oder
2. deren Bebauung, wenn kein Flächennutzungsplan besteht, nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.